Beitragssätze 2020

Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht.

Nach Prognosen des Schätzerkreises werden die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das Jahr 2020 bei 240,2 Mrd. Euro liegen und Ausgaben von rund 256,8 Mrd. Euro erwartet. Das sich ergebende Defizit resultiert aus stärker ansteigenden Ausgaben durch geplante Verbesserungen in der Versorgung und einer höheren Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft. Allein das Terminservicegesetz (TSVG) und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kosten die Krankenkassen im kommenden Jahr rund fünf Milliarden Euro.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stellt jedoch nur eine statistische Orientierungsgröße dar. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und ist ab dem Jahr 2020 um so mehr abhängig von vorhandenen Rücklagen.

Durch die Einführung von gesetzlich definierten Höchstgrenzen zu den Finanzreserven der Krankenkassen (eine durchschnittliche Monatsausgabe), dürfen ab dem Jahr 2020 Zusatzbeitragssätze solange nicht angehoben werden, wie die Finanzreserven die zulässige Obergrenze überschreiten. Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bedeutet daher nicht zwangsläufig die Erhöhung der individuellen Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen.

Krankenversicherung:

  • allgemeiner Beitragssatz                                                       14,6 %
  • ermäßigtes Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch   14,0 %
    • durchschnittlicher Zusatzbeitrag                                1,1 %

Zusatzbeitrag Audi BKK 0,7 %
Das 6. Jahr in Folge unter Durchschnitt!