Praxistipp

Das neue Beitrittsrecht gilt auch während einer laufenden Kündigungsfrist. Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? Sehr gern. Denn Zuhören ist unsere stärkste Leistung. Rufen Sie uns direkt an.

Hinweis

Lediglich eine echte Unterbrechung der Mitgliedschaft (mindestens 1 Tag, z. B. Lücke zwischen erneutem Arbeitgeberwechsel) hebt die laufende Bindungsfrist auf und ermöglicht durch diese Unterbrechung ein sofortiges Wahlrecht (BSG, Urteil vom 13.06.2007).