Jahressteuergesetz
Der Gesetzesbeschluss sieht einige Änderungen vor und soll bis Ende 2020 beschlossen werden. Nebenstehend die wichtigsten Punkte im Bereich Lohnsteuer.
Verpflegungsmehraufwendungen
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei mehr als 8- stündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag bei mehr-tägigen Abwesenheiten sollen von 12 auf 14 Euro angehoben werden, bei 24- stündiger Abwesenheit von 24 auf 28 Euro.
Pauschbetrag für Berufskraftfahrer
Ergänzend ist die Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer in Höhe von acht Euro pro Kalendertag vorgesehen. Dieser gilt für die den Mitarbeitern entstehenden Aufwendungen während mehrtägigen Tätigkeiten mit Übernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers (z. B. Gebühren für die Benutzung von sanitären Anlagen auf Raststätten).
Der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten bleibt weiterhin möglich.
Pauschalbesteuerung Jobtickets
Mit dem Gesetzentwurf soll für die steuerfreien Aufwendungen des Arbeitgebers bei Jobtickets eine Pauschalbesteuerung von 25 Prozent ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale eingeführt werden.
Außerdem soll diese Pauschalierung auch für Bezüge gelten, die nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, sondern mittels Gehaltsumwandlung erbracht werden. Die pauschal besteuerten Leistungen bleiben dann auch sozialversicherungsfrei.
Weiterbildungsleistungen
Berufliche Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen in vielen Fällen nach geltender Rechtslage nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Die Steuerbefreiung gilt zukünftig auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen dienen. Sie dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.