Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das beschlossene „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den bereichsspezifischen Datenschutz.

Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine müssen erst ab einer Personenzahl von 20 anstatt bisher 10 einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Ferner wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht - sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - es reicht auch eine E-Mail.

Paketboten-Schutz-Gesetz

Durch den immer größer werdenden Online-Handel boomt die Paketbranche. Viele geben aufgrund der großen Auftragslage einen Teil der Aufträge an Subunternehmer ab.

Wie die Zollverwaltung feststellte, sind Verstöße gegen den Mindestlohn oder die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge häufig an der Tagesordnung.

Die Arbeitsbedingungen soll das Paketboten- Schutz-Gesetz verbessern. Der Entwurf sieht vor, die Haftung der Auftraggeber durch eine Haftung für Nachunternehmer sowie eine Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten zu erweitern. Die Haftungsregel existiert bereits in der Bau- und Fleischbranche und hat sich nach Angaben der Bundesregierung bewährt. Zukünftig sollen Unternehmer der Kurier-, Express- und Paketdienste im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe verpflichtet werden, Sozialversicherungsbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Die Haftung kann durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Nachunternehmers nicht zum Tragen kommen. Die Krankenkassen stellen diese Bescheinigungen aus, sofern die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. Am 24. Oktober wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet.