Unverändert:

Insolvenzgeldumlage           0,06 %
Künstlersozialabgabe              4,2 %

Beitragssätze 2020

Insolvenzgeld, Künstlersozialversicherung, Umlagesätze

Die Insolvenzgeldumlage beträgt weiterhin 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und auch die Künstlersozialabgabe bleibt 2020 unverändert.

Die Beitragssätze der Umlageversicherung der Audi BKK bleiben zum 1. Januar 2020 ebenfalls unverändert und somit für den Arbeitgeber weiterhin sehr attraktiv. Zusammen mit dem zu finanzierenden unterdurchschnittlichen Arbeitgeberbeitragsanteil am Zusatzbeitrag der Audi BKK können diese zur Einsparung von Lohnnebenkosten beitragen.

Umlageversicherung AAG der Audi BKK

  • U1 – Lohnfortzahlung / 60 % Erstattung                        1,9 %
  • U1 – Lohnfortzahlung / 80 % Erstattung                        2,7 %
  • U2 – Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen     0,40 %