Jahresarbeitsentgelt

Klarstellung der Entgeltgrenze

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Juni 2018 zur Prognoseentscheidung stand mit den Ausführungen in den Grundsätzlichen Hinweisen zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht in Einklang. Deshalb erfolgte zum 20. März 2019 eine Anpassung an die Rechtsprechung.

Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der JAE-Grenze führt unmittelbar zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres) dies verhindern.

Die Versicherungsfreiheit endet grundsätzlich auch dann, wenn die Entgeltminderung ihrem Anschein nach nur vorübergehender Natur oder zeitlich befristet ist. Dabei ist unerheblich, dass zu Beginn bereits absehbar ist, dass es zu einer Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Minderung kommt.